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Die Beiträge


Die Anmeldegebühr beträgt 150,-- Euro und wird einmalig zur Abgeltung des Verwaltungsaufwands bei Neuaufnahme eines Kindes in die Betreuung eingehoben.

Die Kaution ist einmalig bei Neuaufnahme eines Kindes in die Kinderhausbetreuung in der Höhe des monatlichen Elternbeitrags zu entrichten und wird Ende August des Jahres, in dem die Schulpflicht beginnt, oder bei vorzeitiger Vertragsbeendigung gutgeschrieben.

Der Elternbeitrag beträgt nach Abzug der Fördermöglichkeit durch die MA 10 Bei Halbtagsbetreuung bis 12.45 Uhr monatlich € 210,--, bei Ganztagsbetreuung bis 15.45 Uhr monatlich € 230,--

Fördervoraussetzung Hauptwohnsitz des Kindes und eines Elternteils Wien Einverständniserklärung über die Weitergabe der Daten (Formblatt)
Erhalt der Kindergartennummer
www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/pdf/gratiskindergarten.pdf

Bitte bezahlen Sie bis zum vierten des jeweiligen Monats den Elternbeitrag mittels Dauerauftrag. Die Beiträge sind 12x, unabhängig von Fernbleiben durch Urlaub oder Krankheit zu entrichten.

Das Mittagessen wird separat berechnet und beträgt derzeit 21,50 Euro pro Woche. Nach Voranmeldung stellt das Kinderhaus jedem Kind eine Mittagsmahlzeit bereit. Förderungsmöglichkeit durch MA 11 Referat gefördertes Essen www.wien.gv.at/menschen/magelf

Die Dauer der Vereinbarung beginnt mit der Zusage seitens des Kinderhauses und der ersten Beitragszahlung. Sie endet mit August des Jahres, indem die Schulpflicht beginnt. Eine vorzeitige Kündigung kann schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Frist, mit Ende Juli des jeweiligen Besuchsjahres, erfolgen.